aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I vom 01.04.2004, zuletzt geändert am 07.05.2013):
(Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I vom 01.04.2004, zuletzt geändert am 07.05.2013):
Als notwendige Voraussetzungen für den Übergang in den gymnasialen Zweig der Klasse 9 müssen ...
für den Übergang zum Beginn des neunten Schuljahrganges alle E-Kurse besucht und in Deutsch, Mathematik, Englisch, in der zweiten Fremdsprache und Physik jeweils mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) und in Geschichte mindestens gute Leistungen (Note 2) und in den anderen versetzungsrelevanten Fächern mindestens ein Notendurchschnitt von 2,7 bei jeweils mindestens befriedigenden Leistungen (Note 3) erreicht sein.