Kinderzuschlag ,,Notfall - KiZ'' von 01.04. - 30.09.20
In vielen Familien kommt es durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“), sodass möglichst viele Familien mit geringeren Aufwand finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen. Sie könnten Anspruch haben, wenn Sie:
- Kurzarbeitergeld erhalten,
- selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
- weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
- derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.
- Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.
Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter folgenden Link:
https://www.bmfsfj.de/kinderzuschlag
Sollten Sie Fragen zu diesem Hilfsangebot oder zu anderen Themen haben, können Sie uns gern kontaktieren unter 0163/8098055 (T. Schönbrodt) oder 01573/4311097 (M. Greilich)



