Die Hausordnung ist neu überarbeit und gültig ab: 24.05.2023.
Aktuelle Änderungen sind den Aushängen und den News unserer Website zu entnehmen.
Geltungsbereich |
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§ 1 |
Der Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich auf die Gebäude, die Turnhalle sowie auf das eingegrenzte Schulgelände der IGS. |
Allgemeine Grundsätze |
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§ 2 |
Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Ehrlichkeit prägen unser tägliches schulisches Zusammenleben. Wir wenden uns gegen Gewalt, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen. Einrichtungen der Schule sowie persönliches Eigentum anderer dürfen nicht beschädigt werden. |
Organisation des Unterrichts |
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§ 3 |
Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr. |
§ 4 |
Ist mit Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen, informiert eine Schülervertretung das Sekretariat. |
§ 5 |
Während des Unterrichts darf der Raum nur in Ausnahmefällen sowie mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen werden. |
§ 6 |
Der Unterricht darf nicht gestört werden. |
Ordnung und Sauberkeit |
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§ 7 |
Die Schule ist ein Lebensraum für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, in dem wir gemeinsam täglich viele Stunden verbringen. Jeder trägt Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit. |
§ 8 |
Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Räume ordnungsgemäß übergeben. Raumbelegung werden alle Stühle hochgestellt. |
§ 9 |
Fahrräder, Zweiräder und PKW können auf dem Pausenhof in den dafür vorgesehenen Bereichen bzw. Fahrradständern abgestellt werden. |
§ 10 |
In den Toiletten ist auf Hygiene, Sauberkeit und Ordnung zu achten. |
Pausen |
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§ 11 |
Die Frühstückspause in der Zeit von 9:00 Uhr bis 9:15 Uhr wird im jeweiligen Raum verbracht. |
§ 12 |
Nach dem 2. und 3. Unterrichtsblock sind Hofpausen vorgesehen. |
§ 13 |
Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten ist nur in Notfällen und mit Erlaubnis gestattet. |
§ 14 |
Beauftragte Schülerinnen und Schüler aus der SEK II sowie dem 10. Jahrgang der SEK I unterstützen die aufsichtführenden Lehrkräfte und sorgen mit dafür, dass die Toiletten nicht als Aufenthaltsraum dienen und alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude in den Hofpausen verlassen. Sie unterstützen ebenfalls am Schultor bei der Einlasskontrolle. |
§ 15 |
Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sowie Schülerinnen und Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einer 10. Klasse lernen, dürfen das Gelände in den Hofpausen oder Freiblöcken verlassen. |
§ 16 |
Das Verlassen des Grundstücks dient nicht dem Zweck einer Raucherpause! |
Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen |
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§ 17 |
Auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen sind das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und sonstiger Drogen verboten. |
Nutzung elektronischer Geräte und Medien |
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§ 18 |
Mobiltelefone sind während der Vorbereitungs- und Unterrichtszeit auszuschalten und in der Tasche zu verwahren. |
Sicherheit |
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§19 |
Das Mitführen von pyrotechnischen Erzeugnissen, Laserpointern, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist streng verboten. Beweismittel werden gesichert und der Polizei übergeben. |
§ 20 |
Bei Unfällen und sonstigen Gefahrensituationen ist immer die aufsichtführende Lehrkraft zu informieren. Diese setzt die weitere Rettungskette in Gang. |
Magdeburg, den 24.05.2023