IGS aktuell 2026/27
Aufnahme an die IGS
IGS über uns
Bestellung Schulessen
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
an unserer Schule besteht die Möglichkeit am Mittagessen, in der 2. Hofpause, teilzunehmen. Das Essen wird in Büfettform serviert, wodurch ihrem Kind mehr Entscheidungsmöglichkeiten über die Menge und Auswahl des Essens angeboten werden.
Für Bildung und Teilhabe berechtigte Kinder ist eine Kostenübernahme möglich.
Ein kurzes Erklärvideo zeigt Ihnen, wie Sie ihr Kind schnell und einfach für unser Schulessen anmelden.
1. Scannen Sie den QR-Code.
2. Öffnen Sie das Erklärvideo mit dem PW: igs39126 
Virtueller Schulrundgang
Schülerinnen und Schüler der IGS "Regine Hildebrandt" stellen unsere Einrichtung etwas näher vor:
Zusammenstellung Sek II
Hier finden sich Aufgaben von Fachlehrer*innen, auch für andere Klassen bei kurzfristigen Fehlzeiten, wie Quarantäne u.ä.
Bitte selbsständig diese Zusammenstellungen nutzen:
update:
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen in Schulen/Orientierungshilfe
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Bildung hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales (Sozialministerium) Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal für Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt versandt, die auch an weiterführenden Schulen des Landes analog Orientierung sein können. In den Herbstferien wird eine Aktualisierung des Rahmenhygieneplanes mit SL-Brief an die Schulen versandt. Eine Erklärung über einen Gesundheitsbogen ist nicht mehr vorgesehen.
Wir empfehlen nachstehenden Hinweisen zu folgen:
Die Schulen informieren und belehren Eltern und Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, wie sich Schüler/-innen und Lehrkräfte, aus Rücksicht und in Verantwortung anderen gegenüber, zu verhalten haben (AHA-Regeln, Hygieneplan).
Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und Jugendlichen, das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Deshalb müssen die Eltern, die Kinder und Jugendlichen sowie auch die Lehrkräfte und Fachkräfte in den Schulen besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Vorgaben unbedingt beachten. Grundsätzlich wird es aber immer ein Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Teilhabe und Bildung sein.
Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-Infektion (Covid-19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, die Übertragungsraten möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.
Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder und Jugendliche, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gehen dürfen.
Hierbei ist zu beachten:
1. Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund. Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.
2. Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
3. Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Typische Symptome sind:
- Fieber ab 38 °C,
- Husten,
- Durchfall,
- Erbrechen,
- allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),
- Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
4. Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
5. Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
6. Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.
7. Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.
8. Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.
Die heutigen Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.
Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 15.10.2020
Profilklassen der IGS
Ab dem Schuljahr 2020/21 werden in einer Erprobungsphase Klassen mit einem inhaltlichen Schwerpunkt eingerichtet. Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Neigungen und Interessen sollen gefördert werden, indem sie zusätzlichen Unterricht in den Fächern Kunst, Englisch, Informatik und Technik erhalten.
MINT-Klassen 5/1 und 5/2
Die Schülerinnen und Schüler nehmen im Wechsel an einem zusätzlichen Kurs Informatik und Technik teil. Die Kurse sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Auf dem Zeugnis wird die Teilnahme bestätigt, die Teilnehmenden erhalten am Ende des 6. Schuljahres einen „Internet-Führerschein“.
Eine Fortführung ab Klasse 7 mit weiteren inhaltlichen Schwerpunkten aus dem Bereich Mathematik/Informatik/ Technik/ Naturwissenschaften ist geplant.
Sprachklasse 5/3 s
Die Schülerinnen und Schüler haben wöchentlich eine zusätzliche Stunde im Fach Englisch. Diese Stunde dient zunächst der Erweiterung des Wortschatzes und wird über zwei Schuljahre angeboten. Ziel des zusätzlichen Angebotes ist es, eine bilinguale Form des Unterrichts in den Fächern Geschichte und perspektivisch im Gymnasialzweig auch im Fach Sozialkunde vorzubereiten. Ab dem Schuljahrgang 7 wird zunächst das Fach Geschichte in Modulen in englischer Sprache erteilt.
Kunstklasse 5/4
Die Schülerinnen und Schüler haben einen zusätzlichen Block im Fach Kunst, der besondere Potenziale und Talente im künstlerischen Bereich erkennen und entwickeln soll.
Es werden Techniken und Themen vermittelt, die über den verbindlichen Fachlehrplan hinausgehen.
Die Weiterführung im Wahlpflichtbereich der Sekundarstufe und er Gymnasialstufe wird derzeit geplant.
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Klasse mit inhaltlichem Schwerpunkt entschieden haben, erhalten im 5. Schuljahrgang keine zusätzliche Note auf dem Zeugnis. Besondere Leistungen können jedoch in die Bewertung der jeweiligen Fächer einfließen. Auf dem Zeugnis wird die Teilnahme am Profilunterricht vermerkt.
Ergebnisse der Profilklassen sind unter >>Profilfächer<< abrufbar.



