Ab Montag, 19.04.2021 tritt die neue Fassung der 11. SARS-CoV -2-EindV in Kraft. Für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht ist ein Test damit wieder verpflichtend.
Es besteht kein Anspruch auf digitalen Unterricht.
Schulleitung