Anmeldung-Schueler/Lehrer

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39126 Magdeburg

 

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Fax:  0391 / 2 53 79 95

 

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Sehr geehrte Eltern liebe Schülerinnen und Schüler,
ab 12.04.2021 besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, zweimal wöchentlich einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Wir beziehen uns damit auf den Brief des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.04.2021.

Organisation:

  • Die Teststationen befinden sich in den Eingangsbereichen der Gebäude 1 (Klassen 5 - 8) und Haus 2 (Klassen 9 -12).
  • Die Tests werden montags, dienstags, mittwochs und donnerstags für die entsprechend anwesenden A- oder B- Gruppen durchgeführt.
  • Die Schülerinnen und Schüler melden sich laut Stundenplan vor dem Unterricht bei der Aufsicht im Haus 1 oder 2 an.
  • Nach der Anmeldung und erfolgtem Test erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Stempel im Hausaufgabenheft und begeben sich dann in den Unterricht.
  • Die Testzeit für den 1. Block beginnt ab 7:10 Uhr bis ca. 8:15 Uhr.
  • Die Testzeit für Schülerinnen und Schüler, die zum 2. Block beginnen, ist von 8:15 Uhr – 9:00 Uhr. Bitte pünktlich erscheinen!
  • Bei späterem Unterrichtsbeginn, sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich im Schülertreff zu melden. Sie erhalten dort einen Test und den Nachweis.

Hinweis:
Eltern sind berechtigt, die Tests in der Schule persönlich abzuholen und diesen zu Hause durchzuführen. Dazu muss eine Abholzeit im Sekretariat vereinbart werden (Tel. 25443758). Die eidesstattliche Erklärung zur Durchführung der Tests muss zweimal wöchentlich in der Schule vorgelegt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Abholenden ebenfalls einen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, sobald sie das Schulgelände betreten. Dieser Nachweis darf nicht älter als drei Tage sein.
Dies gilt auch bei Durchführung der Tests an zuständigen Stellen (Testzentrum, Apotheke, Hausarzt).
Die Regel sollte jedoch die Durchführung in der Schule sein.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen dient der Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs. Mit zeitlichen Verzögerungen zum Stundenbeginn ist aus organisatorischen Gründen zu rechnen. Verspätungen, die sich aufgrund der Testung ergeben, gelten nicht als unentschuldigtes Fehlen.
Wir bedanken uns für Ihre und eure Unterstützung.

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